Die WEG-Verwaltung basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz in Verbindung mit dem BGB, der Teilungserklärung, der darin enthaltenen Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse.
Unsere vorrangigen Ziele in Übereinstimmung mit dem Wohnungseigentumsgesetz sind sowohl die Werterhaltung als auch die Wertsteigerung der von uns verwalteten Immobilien.
Die Aufgaben einer ordentlichen WEG-Verwaltung umfassen neben der kaufmännischen Verwaltung und der technischen Objektverwaltung unter anderem auch die Vorausplanung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies, auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot für die Verwaltung Ihrer Immobilie. Hierfür benötigen wir weitere Informationen zu Ihrer Immobilie.